
Unsere Gemeinschaft hat Mitglieder jeden Alters – vor allem unsere Kinder und Jugendlichen sind uns sehr wichtig! Bei einem Eintritt eines minderjährigen Mitglieds benötigen wir immer einen Erziehungsbeauftragten als Kontaktperson für Fragen und Anliegen.
Unser Verein bietet für junge Mitglieder einige besondere Angebote zusätzlich zu den üblichen Vorteilen an:
Muttizettel:
Sollten die Erziehungsberechtigten mal nicht dabei sein können, können sie ein Vereinsmitglied vor Ort für diese eine Veranstaltung bevollmächtigen.
Die bevollmächtigte Person ist sich ihrer Verantwortung bewusst und ist bestens mit dem Jugendschutzgesetz vertraut. Selbstverständlich möchten wir darauf hinweisen, dass für die minderjährige Person Alkoholverbot herrscht, solange sie sich in unserer Obhut befindet, selbst wenn die Eltern ein Bierchen oder Ähnliches erlauben sollten.
Dafür füllen die Erziehungsberechtigten ein Formular aus, welches sich Erziehungsbeauftragung nennt. Umgangssprachlich auch als „Muttizettel“ bekannt. Eine mögliche Vorlage findet ihr hier: https://muttizettel.net/download/muttizettel.pdf
Dieser muss in vierfacher Ausführung vorliegen und alle Original ausgefüllt und unterschrieben werden. Wieso in vierfacher Ausführung:
Im Fall einer möglichen Kontrolle dient dies als Nachweis über die Berechtigung des Aufenthalts.
Wichtig zu beachten ist, dass die bevollmächtigte Person ihren Ausweis dabei hat, um diesen ggf. vorweisen zu können. Sollte der Ausweis nicht dabei sein, muss eine neue bevollmächtigte Person auserkoren werden, was vor Ort zu Problemen führen kann.
Gehörschutz:
Wir legen großen Wert darauf, dass Minderjährige auf Konzerten mit speziellen Gehörschutz ausgestattet sind, da die Ohren von Kindern sehr empfindlich reagieren. Bei jüngeren Kindern raten wir zur Verwendung von Kapselgehörschutz, während wir für ältere Kids empfehlenswerte Ohrstöpsel oder spezielle Kapseln vorschlagen. Diese können auch gerne von uns bereitgestellt werden, sprecht uns einfach darauf an.
Bildrechte von Kindern:
Das Thema “Bildrechte für Kinder” ist kompliziert und wichtig. Daher möchten wir mit den Eltern besprechen, welche Fotos wir verwenden dürfen und welche nicht. Laut dem Kunsturhebergesetz (KUG) haben Kinder das Recht zu bestimmen, ob ihre Bilder veröffentlicht werden oder nicht.
Es ist wichtig zu bedenken, dass einmal veröffentlichte Fotos im Internet weit verbreitet werden können und dass man auch später noch Ansprüche auf das eigene Bild geltend machen kann.
Kinderaktionen:
Es ist uns ein großes Anliegen, Aktionen für Kinder zu organisieren und durchzuführen. Da wir verschiedene Altersgruppen im Verein vrtreten haben, fallen uns nicht immer die passenden Aktivitäten ein, weswegen wir für Vorschläge dankbar sind.
Bei den Meet and Greets mit der Band achten wir und die Band selber darauf, dass sie zu kinderfreundlichen Zeiten stattfinden können.
Soziales:
Zusammen mit der Band setzen wir uns im Rahmen des Fördervereins für krebskranke Kinder Tübingen e.V. ein und führen regelmäßig Spendenaktionen durch. Auch bei unseren Einnahmen aus dem Vereinsmerch spenden wir jeweils 2 € pro Artikel.