Der Beitrag gilt immer für das laufende Geschäftsjahr gemäß Vereinssatzung vom 01.01. des Jahres bis 31.12 desselben Jahres.
Während des ersten Jahres der Mitgliedschaft erfolgt die Abrechnung alle drei Monate mit einem Betrag von 6,25 € pro Quartal. Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft in Rechnung gestellt.
²ab Freischaltung Verfügbar ³die „Mein Verein App“ ist für iOS und Android verfügbar ⁴“Discord“ ist für PC, iOS und Android verfügbar